Alles was du über Reiserücktrittsrechte für deinen dominikanischen Urlaub wissen musst ✓
Ein Reiserücktritt kann viele verschiedene Gründe haben.
Das mit unserer Reise in die Dominikanische Republik etwas schiefgehen kann daran wollen wir nicht einmal denken!
Jedoch lügen die Statistiken selten. Reklamationen bei Reisen in die Dominikanische Republik kommen sehr häufig vor. Denn ungefähr 4% aller gebuchten Reisen fallen einem Reiserücktritt zum Opfer.
Und bei ca. 4.000.000 Urlaubern in der Dominikanischen Republik sind das eine ganze Menge!
Ein Reiserücktritt muss noch nichteinmal eure Schuld sein.
Stellt euch mal vor; oftmals sind Flugzeuge oder Hotels hoffnungslos Überbucht, vielleicht hat euer Flugzeug stundenlang Verspätung oder euer Reiseanbieter geht sehr schlampig mit den versprochenen Dienstleistungen um.
Ein Blick in die Medien verrät uns schnell, Probleme bei Urlaubsreisen passieren Tag täglich. Wie würde es denn aber mit den Rechten eines Rücktritts bei eurer Reise aussehen?
Hier müsst ihr ersteinmal klar unterscheiden:
- Liegt die Schuld für den Reiserücktritt bei euch selbst? (Krankheit oder andere Gewalten)
- oder liegt die Schuld für den Reiserücktritt oder Schaden nicht bei euch selbst sondern bei eurem Reiseveranstalter, Hotel bzw. Flugunternehmen? (Flugausfall, Überbuchung, Flugverspätung)
Was ist wenn die Schuld für den Reiserücktritt bei euch selbst liegt?
Zugegeben etwas ärgerlich, jedoch ist das gar kein Problem. Liegt die Schuld für den Reiserücktritt bei euch selbst- zum Beispiel weil ihr Krank geworden seit, eine Veränderung eurer Urlaubsituation oder andere Gewalten wohl oder übel eingetroffen sind, müsst ihr schriftlich ( per Einschreiben!) bei eurem Resieveranstalter von eurer Reise zurücktreten/stornieren. Und euch das auch bestätigen lassen.
Der Haken dabei ist, dass ihr mit Sicherheit in eurem Reisevertrag einer Stornoentschädigung zugestimmt habt.
Meistens richtet sich diese Stornogebühr prozentual an eurem Reisepreis. Somit kann diese Stornogebühr erheblich für euch ausfallen. Zum Glück greift hier natürlich eure Reiserücktrittsversicherung.
Wenn ihr euch dazu genauer einlesen wollt, empfehle ich euch meinen Artikel zum Thema: Reiserücktrittsversicherung- auf was es wirklich ankommt.
(Der Ende März 2015 erscheint)
Was ist wenn die Schuld für euren Reiserücktritt nicht bei euch selbst sondern dem Reiseunternehmen bei dem ihr gebucht habt liegt?
Wenn die Schuld bei eurem Veranstalter, dem Vermieter, eurer Fluggesellschaft oder anderen Anbietern liegt, habt ihr eine rechtliche Grundlage auf eine Entschädigung.
Wie diese im genauen aussieht und was ihr unbedingt beachten solltet, habe ich euch hier einmal zusammengefasst.
Im folgenden erfahrt ihr wieviel euch im Fall der Fälle zu steht und wie und wann die Entschädigung gegebenenfalls einzufordern sind.
Beginnen wir doch einmal bei eurem Flugunternehmen bei dem ihr euren Urlaub in die Dominikanische Republik gebucht habt. Was kann da eigentlich alles passieren, was wird euch erstattet und wie geht ihr am besten vor?
Reiserücktritt / Entschädigung bei Flugverspätungen oder Überbuchungen eures Flugzeuges
Nebenbei bemerkt gibt es in Europa dieses Recht: Im europäischen Raum gilt seit 2005 eine neue Verordnung zum Thema Reiserücktritt, Verspätungen und Überbuchungen durch Fremdverschuldung.
Diese nennt sich EU-Verordnung 261/2004.
Sie gilt für euren Flug aus bzw. innerhalb der EU und auch für eure Rückkehr-Flüge in die EU, in letzterem Fall aber nur, falls die Fluggesellschaft ihren Sitz in Island, Norwegen, der Schweiz oder der EU hat.
Eine kleine Eselbrücke die ihr euch so merken könnt: Bei dieser EU-Verordnung, verschärft sich das Recht für Verbraucher mit der Zunahme an Reisekilometern. Was genauer gesagt bedeutet, umso weiter eure Reise geht um so mehr steht euch bei einem Zwischenfall zu.
Doch oftmals ist das die traurige Wahrheit: Viele Passagiere Reklamieren erst garnicht! Insbesondere bei Krieg, Epidemien, Vulkanausbrüchen oder Erdbeben, da folgende Volksmeinung immer noch zählt, das bei höherer Gewalt die Fluggesellschaften oder Reiseveranstaltern nicht haften. Doch das stimmt seit 2005 definitiv nicht mehr!
Ausgenommen bei einem Pilotenstreik, sehen es die meisten Juristen nicht als höhere Gewalt und ihr bekommt keinen
Du bist von einem Flugsaufall durch einen Streik betroffen?
Mit der Überschrift "Wer haftet bei einem Pilotenstreik.." habe ich euch >hier< bereits einen Artikel ausführlich gewidmet.
DIE FLUGVERSPÄTUNG
Wann gibt es bei einer Flugverspätung eine Entschädigung?
Laut dem Gesetz EU-Verordnung 261/2004 sind größere Verspätungen -ab 5 Stunden- entschädigungspflichtig. In diesem Fall habt ihr das Recht auf eine
- Rückerstattung des kompletten Flugpreises,
- auf eine Umbuchung
- oder auf die Ausstellung eines neuen Flugtickets.
FLUGZEUG ÜBERBUCHT
Welche Entschädigung steht mir bei einer Überbuchung meines Fluges in den Urlaub zu?
Euer Flug ist überbucht? Moderne Buchungsysteme sind auch vor Fehlern nicht befreit.
Ähnlich wie ich euch bereits oben beschrieben habe sind auch hier eure Rechte, wenn ihr nämlich wegen einer Überbuchung den Flug in die Domrep nicht antreten könnt, euch also eine Transportverweigerung vorliegt.
In diesem Fall könnt ihr auf jedenfall verlangen, dass euch das Flugticket komplett ausgezahlt wird, oder dass ihr einen möglichst schnellen Alternativflug in die Dominikanische Republik erhaltet.
Da euch durch solch eine Unannehmlichkeit der Start in den
Karibikurlaub verzögert wird, bleibt euch zusätzlich die Möglichkeit vor Gericht einen Schadensersatz einzuklagen. Dem in der Regel auch stattgegeben wird.
Oder spart euch die Rennerei und den Ärger. Denn eine, aus meiner Sicht viel bessere Möglichkeit ist es, dass ihr Vorort sofort eine Entschädigung verlangt. Das ist euer Recht und dem wird in der Regel sofort nachgegangen.
Wieviel Entschädigung bei Überbuchung könnt ihr direkt Vorort verlangen?
Wieviel Entschädigung euch bei einem Ausfall oder längerer Wartezeit wegen einer Überbuchung eures Fluges zusteht ist eigentlich ganz einfach. Hier hab ich euch mal ein paar Eckdaten recherchiert.
Der direkte Schadensersatz, den ihr am besten Vorort und natürlich (aussergerichtlich!) einfordern könnt ist abhängig von der Länge eurer Reisestrecke. Hierbei gilt:
- Für Strecken unter 1 500 km gibt es ungefähr 250 €
- Für Strecken bis 3500 km gibt es ca. 400 €
- Und für alle längeren Strecken zum Beispiel in die Dominikanischen Republik erhaltet ihr ungefähr 600€.
Wohlgemerkt ist das nur der Schadensersatzanspruch- dies hat nichts mit eurem Flugticketpreis zu tun. Die Entschädigung ist als kleiner Bonus zu verstehen. Eine Wiedergutmachung für den Ärger den ihr gehabt habt.
Zusätzlich greift auch hier die Verpflegungspauschale: denn ihr habt bei einer Überbuchung ebenfalls Anspruch auf eine anständige Verpflegung und einer Unterkunft, und zwar solange bis eure Reise weiter gehen kann.
Kommen wir zum nächsten Punkt. Der eigentlich am häufigsten vorkommt. Euer Reisebüro ist eine totale Niete. Ihr hattet diesmal einfach Pech mit eurem Reiseveranstalter..
Vielleicht stellt sich bei eurem Urlaub heraus, dass der Reiseveranstalter eures Vertrauens total unorganisiert ist, er seine seine Versprechungen beim Dienstleistungsangebot nicht eingehalten kann (Tauchgang, Ausflug etc.), vielleicht euer Hotelzimmer doch keinen Balkon hat, der Pool dreckig war und eher einem muffigen Tümpel glich.. die Liste könnte ich euch unendlich weiterführen..
Entschädigung bei schlampigen Reiseveranstaltern: Wie sieht es denn mit den schlechten bzw. nicht eingehaltenen Dienstleistungen von Reiseveranstaltern aus?
Wenn ihr euren Urlaub über eine Reiseagentur gebucht habt, ist diese auch dafür verantwortlich, dass alle vereinbarten Leistungen, welche ihr gebucht habt gut erbracht werden.
Dazu gehören neben dem Hotel auch Teilleistungen wie der Transport zum und im Urlaubsland oder sogar einzelne Teile des Freizeitprogramms.
Wenn also Leistungen wegfallen oder nur schlecht erbracht werden (der Tauchgang fällt zum Beispiel aus), dann muss euch ein Erstattungsvorschlag gemacht werden.
Merke: Sollte dieser Vorschlag teurer sein als die im Vertrag vereinbarte Leistung, trägt euer Reise-Veranstalter die Kosten, sollte der Preis für die alternative Leistung billiger sein, muss euch die Differenz ausgezahlt werden.
Wichtig: Wenn etwas vorfällt ist es ratsam, die Verstöße sofort zu dokumentieren. Also unbedingt Fotos machen!
Zusätzlich könnt ihr gerne datierte Dokumente und Broschüren sammeln sowie Zeugenaussagen zu dokumentieren- hierbei gilt: umsomehr ihr in euren Händen habt- umso besser!
Generell empfehle ich euch, dass ihr es irgendwie hinbekommt, eine einvernehmliche Lösung mit den Vertretern eures Reiseveranstalters zu finden.
Sollte das für euch unmöglich oder unzumutbar sein, habt ihr das Recht, dass die Agentur euch einen kostenlosen Transport zum Abfahrtsort ermöglicht.
Anschließend kontaktiert ihr am besten mit euren Beweisen eine Verbrauchervereinigung (Adresse und Telefonnummer der Verbrauchervereinigung habe ich euch weiter unten geschrieben) die euch bei den nächsten Schritten mit Rat und Tat zur Seite steht.
Rücktritt und Entschädigungen bei Anzahlungen und Reservierungen in Hotels
Sobald ihr eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises getätigt habt, ist euer Zimmer für euch reserviert.
Falls ihr dann die Leistung nicht in Anspruch nehmen könnt, zum Beispiel das Zimmer und euch die Anzahlung zurückgezahlt werden kann hängt von der Art eures Rücktritts ab.
Wenn der Rücktritt von euch ausgeht, müsst ihr auf die Kulanz der Hoteliers hoffen.
Manche Hotels erstatten die Anzahlung im Falle von Krankheiten oder Todesfällen vollständig zurück, manche nur, falls sie das Zimmer wieder vermieten können.
Wenn es hingegen der Hotelier ist, der zurücktritt, etwa weil das Zimmer (doch) nicht verfügbar ist, habt ihr Anrecht auf das doppelte des Anzahlungsbetrages, wenn ihr euch auf keinen Kompromiss einigen könnt.
Probleme mit dem Rücktritt und der Entschädigungen bei Saisonunterkünfte
Im Grunde genommen solltet ihr bei Problemen mit eurer Saisonunterkunft genauso vorgehen wie beim Bezug einer neuen Wohnung.
Sobald ihr beim Einzug Defekte oder ähnliches feststellt, dokumentiert sie (macht Fotos usw.) und weist dann euren Vermieter darauf hin.
Falls die Beschreibung der Unterkunft nicht stimmt, weil falsche Angaben gemacht wurden oder Nachteile (z.B. Verkehrslärm oder Gefährdungen)nicht aufgeführt wurden, ist es ratsam ein offizielles Protokoll zu erstellen und dies beim Staatsanwalt des zuständigen Gerichtes vorzulegen.
Verzichtet auf alle Fälle darauf, die Anlage zu benutzen, wendet euch an die gewerkschaftliche Vereinigung sowie Verbraucherschutzverbände und verweigert die Zahlung der Miete.
Weitere Informationen
Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, hast du als Antragsteller das Recht, dir den Gerichtsort auszusuchen. Dabei steht der Sitz deines Transporteurs, der Sitz deiner Reiseagentur welche dir die Verträge ausgestellt hat oder der Zielort deiner Reise zur Auswahl.
Falls du mehr Informationen brauchst, kann ich dir das Europäische Verbraucherzentrum empfehlen. Dort erhältst du kostenlose Beratungen oder Broschüren:
Adresse
c/o Euro-Info-Verbraucher e. V.,
Rehfusplatz 11
77694 Kehl
Telefon: 07851 / 99148-0.
Homepage http://www.eu-verbraucher.de
Autor: Jenny Renkova |
Habe ich noch etwas vergessen? Du hast meinem Artikel noch etwas hinzuzufügen, vielleicht schonmal Erfahrungen mit einem Reiserücktritt gemacht? Oder hast bereits eine Entschädigungen eingefordert? Lass die Leser und mich von deinen Erfahrungen profitieren und hinerlasse unten deinen Kommentar.
Das war Tipp 4 - Reiserücktrittsrechte und Flugverspätungen: Entschädigungen beim Reiseveranstalter
Erfahre mehr aus der Artikelserie: Die Top 10 Urlaubs-Tipps für deinen dominikanischen Urlaub
Diese Berichte könnten dich auch interessieren:
- Reiserücktrittsversicherung: was du unbedingt beachten solltest! - erscheint Ende März
- Flugausfall durch Piloten/Streik
Fotoquellen:
1.)Foto © jaguardo
2.)Foto © p365.de